Montag, 21. Mai 2012 Home Home Kontakt Kontakt Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz
Suche
Geschichte

Vereinsorgane

Rotkreuz-Schwesternschaften sind demokratisch organisierte Vereine. Die Gremien, die Entscheidungen für den Verein treffen können, sind die sogenannten Vereinsorgane, deren Aufgaben und Befugnisse in der Vereinssatzung genau definiert sind.

Es sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand der Schwesternschaft
  • Der Beirat

Mitgliederversammlung

Die jährliche Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ der Schwesternschaft. Die versammelten Rotkreuzschwestern bestimmen hier aktiv das Geschehen ihrer Schwesternschaft mit.

Sie nehmen den Geschäftsbericht der Vorsitzenden sowie den Tätigkeitsbericht des Beirats entgegen. Sie beschließen über die Entlastung des Vorstandes und die Wirtschaftsplanung für das folgende Jahr. Sie wählen die Vorsitzende, die Mitglieder des Vorstands und des Beirats.

Sie entscheiden über Satzungsänderungen und legen die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest. In der Mitgliederversammlung werden die Weichen für die Zukunft der Organisation gestellt.

Vorstand der Schwesternschaft

Der Vorstand ist für die Leitung der Schwesternschaft und die Führung ihrer Geschäfte verantwortlich. Die Vorsitzende (Oberin) führt ihr Amt hauptberuflich aus, die übrigen Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich im Vorstand für die Schwesternschaft tätig.

Mitglieder des Vorstandes:

  • die Vorsitzende (Oberin),
  • die/der stellvertretende Vorsitzende,
  • die zweite stellvertretende Vorsitzende (Schwester),
  • die Schriftführerin,
  • ein Schatzmeisterin/der Schatzmeister,
  • die Juristin/der Jurist,
  • die Ärztin/der Arzt,
  • der jeweilige Vorsitzende des BRK-Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken in Nürnberg für die Dauer seines Amtes,
  • bis 5 in der Rotkreuzarbeit erfahrene Persönlichkeiten,
  • die Sprecherin des Beirates,
  • 5 Schwestern/ordentliche Mitglieder, die der Schwesternschaft seit mindestens einem Jahr angehören.

Die sechs erstgenannten Funktionen bilden zugleich den geschäftsführenden Vorstand.

Der Beirat

Der Beirat - von der Mitgliederversammlung gewählt - ist das wichtigste Bindeglied zwischen der Basis und dem Vorstand.

Die Beiratsmitglieder sind mitverantwortlich für die Unterrichtung der Mitglieder über Inhalte der Satzung und der Mitgliederordnung. Sie sind Ansprechpartnerinnen für die Mitglieder in den jeweiligen Einsatzbereichen und für die pensionierten Schwestern. Deshalb sollen nach Möglichkeit alle Arbeitsfelder der Schwesternschaft im Beirat vertreten sein.