Mitglied können nach unserer Satzung Frauen werden, die eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
Mit Eintritt in unsere Berufsfachschulen sind Schülerinnen und Auszubildende außerordentliche Mitglieder.
Nach Ausbildungsende können sie die Schwesternschaft verlassen oder bei vorhandenen Planstellen in die Einführungszeit übernommen werden.
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ohne Rücksicht auf Rasse, religiöses Bekenntnis, Herkunft und politische Anschauung.
ist wer die Erlaubnis zur Führung einer der oben genannten Berufsbezeichnungen nachweist und in der Schwesternschaft über die Einführungszeit hinaus tätig ist.