Donnerstag, 23. Februar 2012 Home Home Kontakt Kontakt Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz
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Meeting 2

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied können nach unserer Satzung Frauen werden, die eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:

  • Krankenschwester
  • Kinderkrankenschwester
  • Altenpflegerin
  • Hebamme
  • Krankenpflegehelferin
  • Altenpflegehelferin

Mit Eintritt in unsere Berufsfachschulen sind Schülerinnen und Auszubildende außerordentliche Mitglieder.
Nach Ausbildungsende können sie die Schwesternschaft verlassen oder bei vorhandenen Planstellen in die Einführungszeit übernommen werden.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ohne Rücksicht auf Rasse, religiöses Bekenntnis, Herkunft und politische Anschauung.

Unterschiede der Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied

ist wer die Erlaubnis zur Führung einer der oben genannten Berufsbezeichnungen nachweist und in der Schwesternschaft über die Einführungszeit hinaus tätig ist.

Außerordentliche Mitglieder sind

  • Mitglieder im Ruhestand
  • Mitglieder in der Ausbildung
  • Mitglieder während der Einführungszeit
  • Krankenpflege- oder Altenpflegehelferinnen

Was wir bieten

Wir bieten:

  • Bezahlung nach Haustarif angelehnt an die DRK-Arbeitsbedingungen
  • Viele Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Mitbestimmungsrecht durch Mitgliedschaft
  • Unterstützung in allen beruflichen Fragen bis hin zur persönlichen Karriereplanung
  • Attraktive Zusatzversorgung
  • Auslandseinsätze
  • Möglichkeit der Vermittlung in eine der weiteren 33 Schwesternschaften
  • Beratung bei Krankheit Berufsunfähigkeit und im Alter